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Auf einen Blick

Erscheinungstermin

Börsentägl.

Verkaufte Auflage

120.739

IVW II/2024
Reichweite

552.000

ma II/2024
Entscheider:innen

291.000

LAE 2024

Substanz entscheidet

Das Handelsblatt ist die führende Wirtschafts- und Finanzzeitung bei den Top-Entscheidern in Deutschland. Das Handelsblatt steht für hohe Aktualität, Verlässlichkeit, Substanz und Objektivität. Das Ausleuchten der Hintergründe, Kommentare, Analysen hat besonderes Gewicht. Mit fundierten Berichten und Analysen liefert das Handelsblatt wichtige Erkenntnisse für erfolgreiches Handeln in sich ständig verändernden Branchen und Märkten.

Die Marke Handelsblatt wird durch die enge Vernetzung von Print, Digital, Podcasts, Social Media, Newsletter und Live dem aktuellen Informations- und Nutzungsverhalten gerecht. Inhaltlich greifen die Angebote optimal ineinander, um Entscheider rund um die Uhr mit relevanten Informationen zu versorgen.

„Bereit für neues Denken – Die Welt steht vor tiefgreifenden Veränderungen: Technologische Disruptionen, der grüne Umbau der Wirtschaft und der demografische Wandel werden Geschäftsmodelle, Unternehmen und das Leben von Abermillionen Menschen verändern. Im Handelsblatt analysieren wir all diese Entwicklungen, geben Orientierung, ordnen ein. Wer die Wirtschaft der Zukunft verstehen will, muss Handelsblatt lesen.“ – Sebastian Matthes, Chefredakteur Handelsblatt

Thema Kategorien ET AS DU
Nachhaltigkeit Energie
Nachhaltigkeit
10.12.2024 25.11.2024 04.12.2024
Corporate Health Award Health & Pharma
Mittelstand
11.12.2024 26.11.2024 05.12.2024
Exklusives Wohnen Bauen & Wohnen
Immobilien
13.12.2024 29.11.2024 09.12.2024
New Work Digitalisierung & IT
Diversität
Karriere & Bildung
17.12.2024 02.12.2024 11.12.2024
Green Economy / Neo Ökologie Energie
Industrie
Nachhaltigkeit
09.01.2025 23.12.2024 03.01.2025
Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit 14.01.2025 30.12.2024 08.01.2025
Exklusives Wohnen Bauen & Wohnen
Immobilien
17.01.2025 03.01.2025 13.01.2025
New Work Karriere & Bildung 21.01.2025 06.01.2025 15.01.2025
Digital Transformation Digitalisierung & IT 22.01.2025 07.01.2025 16.01.2025
Klima und Energie Energie
Nachhaltigkeit
23.01.2025 08.01.2025 17.01.2025
Privatschulen/Internate Karriere & Bildung
Kinder & Familie
24.01.2025 09.01.2025 20.01.2025
Elektromobilität Mobilität 30.01.2025 15.01.2025 24.01.2025
Immobilien: Immobilien für Kapitalanleger Finanzen & Services
Immobilien
31.01.2025 17.01.2025 27.01.2025
Ferienimmobilien im In- und Ausland Immobilien 07.02.2025 24.01.2025 03.02.2025
Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit 11.02.2025 27.01.2025 05.02.2025
Immobilien: Penthäuser + Luxuswohnungen Immobilien 14.02.2025 31.01.2025 10.02.2025
New Work Karriere & Bildung 18.02.2025 03.02.2025 12.02.2025
ETF / Investmentfonds Finanzen & Services
Nachhaltigkeit
20.02.2025 05.02.2025 14.02.2025
Gewerbeimmobilien Deutschland Finanzen & Services
Immobilien
Industrie
21.02.2025 07.02.2025 17.02.2025
Weiterbildung / MBA Karriere & Bildung
Politik & Gesellschaft
21.02.2025 06.02.2025 17.02.2025
Projekte vom Bauträger Bauen & Wohnen
Immobilien
28.02.2025 14.02.2025 24.02.2025
Mobile World Congress 2025 Digitalisierung & IT
Messen & Kongresse
03.03.2025 14.02.2025 25.02.2025
Flottenmanagement + Firmenwagen Mobilität 06.03.2025 19.02.2025 28.02.2025
MIPIM Immobilien
Messen & Kongresse
07.03.2025 20.02.2025 03.03.2025
Weiterbildung / MBA Karriere & Bildung
Politik & Gesellschaft
07.03.2025 20.02.2025 03.03.2025
Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit 11.03.2025 24.02.2025 05.03.2025
Partner für den Mittelstand Digitalisierung & IT
Finanzen & Services
Mittelstand
13.03.2025 26.02.2025 07.03.2025
Exklusives Wohnen Bauen & Wohnen
Immobilien
14.03.2025 28.02.2025 10.03.2025
Klima und Energie Energie
Nachhaltigkeit
17.03.2025 28.02.2025 11.03.2025
New Work Karriere & Bildung 18.03.2025 03.03.2025 12.03.2025
Digitale Zukunft Mittelstand Digitalisierung & IT
Mittelstand
18.03.2025 03.03.2025 12.03.2025
Gebäude der Zukunft Bauen & Wohnen
Energie
Immobilien
20.03.2025 05.03.2025 14.03.2025
Deutschlands beste Arbeitgeber / Great Place to work Karriere & Bildung 21.03.2025 06.03.2025 17.03.2025
Geldanlage mit KI Digitalisierung & IT
Finanzen & Services
25.03.2025 11.03.2025 19.03.2025
Hannover Messe Messen & Kongresse 31.03.2025 14.03.2025 25.03.2025
Immobilien: Nord- und Ostssee Immobilien 04.04.2025 21.03.2025 31.03.2025
Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit 08.04.2025 24.03.2025 02.04.2025
ESG: Chancen für Unternehmen Nachhaltigkeit 10.04.2025 26.03.2025 04.04.2025
Weiterbildung / MBA Karriere & Bildung
Politik & Gesellschaft
11.04.2025 27.03.2025 07.04.2025
Expo 2025 Messen & Kongresse 14.04.2025 28.03.2025 08.04.2025
New Work Karriere & Bildung 15.04.2025 31.03.2025 09.04.2025
Finanzberater Digitalisierung & IT
Finanzen & Services
Mittelstand
16.04.2025 01.04.2025 10.04.2025
Mittelstandsfinanzierung Finanzen & Services
Mittelstand
23.04.2025 08.04.2025 17.04.2025
Cyber Security Digitalisierung & IT
Messen & Kongresse
Mittelstand
24.04.2025 09.04.2025 18.04.2025
Nachhaltiges Bauen Bauen & Wohnen
Nachhaltigkeit
02.05.2025 18.04.2025 28.04.2025
Zukunft Logistik Digitalisierung & IT 05.05.2025 21.04.2025 29.04.2025
KI / Robotik Digitalisierung & IT 06.05.2025 21.04.2025 30.04.2025
Flottenmanagement + Firmenwagen Mobilität 07.05.2025 22.04.2025 01.05.2025
Globale ETFs für Kapitalanleger Finanzen & Services 12.05.2025 25.04.2025 06.05.2025
Stadtplanung Immobilien
Industrie
13.05.2025 28.04.2025 07.05.2025
Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit 13.05.2025 28.04.2025 07.05.2025
Partner für den Mittelstand Digitalisierung & IT
Finanzen & Services
Mittelstand
14.05.2025 29.04.2025 08.05.2025
New Work Karriere & Bildung 20.05.2025 05.05.2025 14.05.2025
Wasserstoff Industrie 21.05.2025 06.05.2025 15.05.2025
Metropolregion München Immobilien
Länder & Regionen
23.05.2025 09.05.2025 19.05.2025
Wohnen am Wasser Immobilien 30.05.2025 16.05.2025 26.05.2025
Finanzberater Digitalisierung & IT
Finanzen & Services
Mittelstand
03.06.2025 19.05.2025 28.05.2025
Green Economy / Neo Ökologie Energie
Industrie
Nachhaltigkeit
05.06.2025 21.05.2025 30.05.2025
Immobilien: Penthäuser + Luxuswohnungen Immobilien 06.06.2025 23.05.2025 02.06.2025
Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit 10.06.2025 26.05.2025 04.06.2025
Metropolregion Frankfurt Immobilien
Länder & Regionen
13.06.2025 27.05.2025 07.06.2025
New Work Karriere & Bildung 17.06.2025 02.06.2025 11.06.2025
Privatschulen/Internate Karriere & Bildung
Kinder & Familie
20.06.2025 05.06.2025 16.06.2025
Projekte vom Bauträger Bauen & Wohnen
Immobilien
27.06.2025 13.06.2025 23.06.2025
Asset Management Finanzen & Services 30.06.2025 13.06.2025 24.06.2025
Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit 08.07.2025 23.06.2025 02.07.2025
Immobilien: Exkl. Ferienimmobilien im In- u. Ausland Immobilien 11.07.2025 27.06.2025 07.07.2025
New Work Karriere & Bildung 15.07.2025 30.06.2025 09.07.2025
Immobilien: Nord- und Ostssee Immobilien 25.07.2025 11.07.2025 21.07.2025
Verantwortlich Investieren: ESG im Fokus Finanzen & Services 31.07.2025 17.07.2025 25.07.2025
Zukunftsenergie: Grün und smart Energie 05.08.2025 21.07.2025 30.07.2025
Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit 12.08.2025 28.07.2025 06.08.2025
New Work Karriere & Bildung 19.08.2025 04.08.2025 13.08.2025
Green Finance Finanzen & Services
Nachhaltigkeit
20.08.2025 05.08.2025 14.08.2025
Partner für den Mittelstand Digitalisierung & IT
Finanzen & Services
Mittelstand
21.08.2025 06.08.2025 15.08.2025
Immobilien: Immobilien für Kapitalanleger Finanzen & Services
Immobilien
22.08.2025 08.08.2025 18.08.2025
Ferienimmobilien im In- und Ausland Immobilien 29.08.2025 15.08.2025 25.08.2025
Weiterbildung / MBA Karriere & Bildung
Politik & Gesellschaft
05.09.2025 21.08.2025 01.09.2025
Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit 09.09.2025 25.08.2025 03.09.2025
Wasserstoff Industrie 10.09.2025 26.08.2025 04.09.2025
New Work Karriere & Bildung 16.09.2025 01.09.2025 10.09.2025
Smart Mobility Digitalisierung & IT
Mobilität
16.09.2025 01.09.2025 10.09.2025
Finanzberater Digitalisierung & IT
Finanzen & Services
Mittelstand
17.09.2025 02.09.2025 11.09.2025
Exklusives Wohnen Bauen & Wohnen
Immobilien
19.09.2025 05.09.2025 15.09.2025
KI in Unternehmen Digitalisierung & IT 25.09.2025 11.09.2025 19.09.2025
Metropolregion Stuttgart Immobilien
Länder & Regionen
26.09.2025 12.09.2025 22.09.2025
Expo Real Messen & Kongresse 06.10.2025 19.09.2025 30.09.2025
Risikomanagement im Mittelstand Mittelstand 09.10.2025 24.09.2025 03.10.2025
Weiterbildung / MBA Karriere & Bildung
Politik & Gesellschaft
10.10.2025 25.09.2025 06.10.2025
Perspektiven Weiterbildung Karriere & Bildung 10.10.2025 25.09.2025 06.10.2025
Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit 14.10.2025 29.09.2025 08.10.2025
Gesundes Bauen Bauen & Wohnen
Nachhaltigkeit
17.10.2025 03.10.2025 13.10.2025
Mittelstandsfinanzierung Finanzen & Services
Mittelstand
20.10.2025 03.10.2025 14.10.2025
New Work Karriere & Bildung 21.10.2025 06.10.2025 15.10.2025
Flottenmanagement + Firmenwagen Mobilität 23.10.2025 08.10.2025 17.10.2025
Penthäuser und Luxuswohnungen Immobilien 24.10.2025 10.10.2025 20.10.2025
Immobilien: Immobilien für Kapitalanleger Finanzen & Services
Immobilien
31.10.2025 17.10.2025 27.10.2025
Nachhaltigkeit in Unternehmen und Gesellschaft Nachhaltigkeit
Politik & Gesellschaft
03.11.2025 17.10.2025 28.10.2025
Partner für den Mittelstand Digitalisierung & IT
Finanzen & Services
Mittelstand
06.11.2025 22.10.2025 31.10.2025
Privatschulen/Internate Karriere & Bildung
Kinder & Familie
07.11.2025 23.10.2025 03.11.2025
Immobilienmarkt Metropolregion Hamburg Immobilien
Länder & Regionen
07.11.2025 24.10.2025 03.11.2025
Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit 11.11.2025 27.10.2025 05.11.2025
Weiterbildung / MBA Karriere & Bildung
Politik & Gesellschaft
14.11.2025 30.10.2025 10.11.2025
New Work Karriere & Bildung 18.11.2025 03.11.2025 12.11.2025
Finanzberater Digitalisierung & IT
Finanzen & Services
Mittelstand
19.11.2025 04.11.2025 13.11.2025
Cyber Security Digitalisierung & IT
Messen & Kongresse
Mittelstand
20.11.2025 05.11.2025 14.11.2025
Kreislaufwirtschaft Industrie
Nachhaltigkeit
24.11.2025 07.11.2025 18.11.2025
Asset Management (inkl. Elite Report) Finanzen & Services 27.11.2025 12.11.2025 21.11.2025
Jobchancen Diversität 28.11.2025 13.11.2025 24.11.2025
Gewerbeimmobilien Deutschland Finanzen & Services
Immobilien
Industrie
28.11.2025 14.11.2025 24.11.2025
Projekte vom Bauträger Bauen & Wohnen
Immobilien
05.12.2025 21.11.2025 01.12.2025
Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit 09.12.2025 24.11.2025 03.12.2025
Exklusives Wohnen Bauen & Wohnen
Immobilien
12.12.2025 28.11.2025 08.12.2025
New Work Karriere & Bildung 16.12.2025 01.12.2025 10.12.2025

Anzeigenpreise 2024

StandardformateSatzspiegelPreise 2024 in €:
Mo. – Do.
Preise 2024 in €:
Fr.
2/1 Seite528 x 371149.250153.600
1/1 Seite249 x 37171.75073.850
Magazin Eckfeld192 x 27646.15047.500
1/2 Seite quer249 x 18639.80041.000
1/2 Seite hoch122 x 37139.80041.000
1/2 Eckfeld192 x 23839.80041.000
1/3 Seite quer249 x 12431.00031.950
1/3 Seite Eckfeld136 x 22131.00031.950
1/4 Seite quer249 x 9326.20026.950
1/4 Seite Eckfeld136 x 16726.20026.950
Textteil XL107 x 10021.55021.550
Textteil M65 x 10012.55012.550
Textteilanzeigen: Anzeigen, die mindestens von drei Seiten an redaktionelle Inhalte angrenzen (20 – 100 mm Höhe).
Bunddurchdruck: 30 mm breit.
Alle Formate in mm. Weitere Formate auf Anfrage. Alle Preise zzgl. ges. MwSt
StandardformateSatzspiegelPreise 2025 in €:
Mo. – Do.
Preise 2025 in €:
Fr.
2/1 Seite528 x 371154.450159.750
1/1 Seite249 x 37174.25076.800
Magazin Eckfeld192 x 27647.75049.400
1/2 Seite quer249 x 18641.20042.600
1/2 Seite hoch122 x 37141.20042.600
1/2 Seite Eckfeld192 x 23841.20042.600
1/3 Seite quer249 x 12432.10033.200
1/3 Seite Eckfeld136 x 22132.10033.200
1/4 Seite quer249 x 9327.10028.050
1/4 Seite Eckfeld136 x 16727.10028.050
Textteil XL107 x 10022.30022.400
Textteil M65 x 10013.00013.050
Textteilanzeigen: Anzeigen, die mindestens von drei Seiten an redaktionelle Inhalte angrenzen (20 – 100 mm Höhe).
Bunddurchdruck: 30 mm breit.
Alle Formate in mm. Weitere Formate auf Anfrage. Alle Preise zzgl. ges. MwSt

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AGB DER HANDELSBLATT GMBH FÜR DAS OBJEKT „HANDELSBLATT“

1. Vertragsgegenstand/Begriffsbestimmungen

1.1 „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über das Zurverfügungstellen von Werbeplätzen in den Printprodukten der Handelsblatt GmbH, Toulouser Allee 27, 40211 Düsseldorf (nachfolgend „der Verlag“ genannt), für Werbemittel eines Werbekunden. Ein Vertrag kann auch so ausgestaltet sein, dass die Platzierung mehrerer Werbemittel über einen bestimmten Zeitraum (im Folgenden „Insertionszeitraum“) vereinbart wird, wobei die jeweiligen Platzierungen unter Beachtung der Verfügbarkeit auf Abruf des Werbekunden erfolgen (im Nachfolgenden „Mehrfachauftrag“ genannt).

1.2 „Werbekunde“ ist diejenige Person oder das Unternehmen, für die der Verlag Werbemittel platzieren soll. Werbekunde kann entweder der Werbetreibende selbst (der eigene Waren oder Dienstleistungen bewirbt) oder eine Agentur sein, die im Auftrag eines Dritten für dessen Waren und Dienstleistungen wirbt.

1.3 „Werbemittel“ sind die Werbematerialien und Chiffreanzeigen, die der Werbekunde dem Verlag zur Platzierung auf den Werbe- und Anzeigeplätzen zur Verfügung stellt.

1.4 „Advertorials“ sind fremdproduzierte Werbemittel, die sich in Form und Aufmachung deutlich von den redaktionellen Teilen des Printprodukts (in Typo, graphischen Elementen, Farbigkeit, Spaltigkeit) unterscheiden müssen. Sie enthalten Text/Bilder/Grafiken und Werbung Dritter.

2.  Vertragsschluss

2.1 Der Werbeauftrag sowie sämtliche Leistungen, Angebote und Verträge zwischen dem Verlag und dem Werbekunden unterliegen neben den Bestimmungen im jeweiligen Vertrag ausschließlich diesen AGB. Geschäftsbedingungen des Werbekunden, die diesen AGB entgegenstehen oder von ihnen abweichen, sind unwirksam. Dies gilt auch dann, wenn dem Verlag solche anderen Vertragsbedingungen zur Kenntnis gebracht wurden. Gegenbestätigungen des Werbekunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2.2 Jeder Werbeauftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag rechtsverbindlich.

2.3 Soweit eine Agentur dem Verlag einen Werbeauftrag erteilt, kommt der Vertrag mit der Agentur zustande. Andernfalls kommt der Vertrag direkt mit dem Werbetreibenden zustande.

2.4 Änderungen und Ergänzungen des Werbeauftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

2.5 Die AGB des Verlags für Werbeaufträge können sich ändern. Deswegen gelten die AGB immer nur für den jeweiligen Werbeauftrag in der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Werbeauftrags gültigen Fassung.

2.6 Ist das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen innerhalb eines Insertionszeitraumes eingeräumt, ist der Abruf innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern das erste Werbemittel innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird. Wird das Recht zum Abruf innerhalb dieser Zeit nicht ausgeübt, verfällt der Anspruch nach Ablauf des Jahres ersatzlos. Die Pflicht zur Zahlung der entsprechenden Vergütung bleibt hiervon unberührt.

3. Leistungen des Verlags

3.1 Der Verlag wird die vom Werbekunden zur Verfügung gestellten Werbemittel innerhalb des im Vertrag angegebenen Zeitraums gemäß den vereinbarten Leistungsmerkmalen in einer dem jeweiligen technischen Standard entsprechenden Weise auf den vereinbarten Werbeplätzen des gewählten Printprodukts platzieren. Darüber hinaus ist der Verlag berechtigt, die Werbemittel multimedial (insbesondere im ePaper, in Apps, auf Websites) zu veröffentlichen und öffentlich zugänglich zu machen. Ein Anspruch des Werbekunden auf eine Veröffentlichung über die vereinbarten Werbeplätze des gewählten Printprodukts hinaus besteht nicht.

3.2 Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunterlagen und der von der Druckerei eingesetzten Technik gegebenen Möglichkeiten.

3.3 Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

3.4 Der Verlag behält sich ohne Anerkennung einer Prüfungspflicht vor, Werbemittel – auch einzelne Abrufe von Werbemitteln – aus wichtigem Grund  abzulehnen. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Werbemittel gegen die in Ziffer 4.4 genannten Garantien verstößt, oder deren Veröffentlichung für den Verlag u.a. wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung).

3.5 Soweit der Verlag von seinem Ablehnungsrecht bezüglich Verbundwerbung (vgl. Ziffer 3.4) keinen Gebrauch macht, bedürfen diese in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages.

3.6 Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Werbekunden unter Angabe von Gründen unverzüglich mitgeteilt. Dem Werbekunden steht es frei, dem Verlag ein neues, bzw. geändertes Werbemittel zur Verfügung zu stellen, was den Anforderungen in Ziffer 3.4 entspricht. Hierdurch auftretende Verzögerungen gehen zu Lasten des Werbekunden.

3.7 Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung und auf Kosten des Werbekunden zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Veröffentlichung des Werbemittels.

3.8 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Werbekunden geliefert. Der Werbekunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

3.9 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art des Werbemittels übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

3.10 Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Werbeauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung des Werbemittels.

3.11 Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Expressbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt werden, dürfen vom Verlag vernichtet werden. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Werbekunden zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 oder das Höchstgewicht von 1000 g überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Werbekunde die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.

3.12 Wird ein Werbeauftrag aus Umständen nicht erfüllt, die weder der Verlag noch der Werbekunde zu vertreten hat, so hat der Werbekunde dem Verlag, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Differenzbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zu erstatten.

4. Pflichten des Werbekunden

4.1 Der Werbekunde trägt dafür Sorge, dass die Werbemittel und weiteren notwendigen Informationen rechtzeitig, vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend angeliefert werden und die Druckunterlagen eine einwandfreie Beschaffenheit ausweisen. Ferner ist der Werbekunde dafür verantwortlich, dass diese sich für die vereinbarten Zwecke, insbesondere die jeweilige Darstellung im entsprechenden Umfeld und in der gebuchten Werbeform, eignen.

4.2 Die Übersendung von mehr als 2 Farbvorlagen, die nicht termingerechte Lieferung der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe können Auswirkungen auf Platzierung und Druckqualität der Werbemittel verursachen und schließen spätere Reklamationen aus.

4.3 Kosten des Verlages für vom Werbekunden gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Werbekunde zu tragen.

4.4 Der Werbekunde versichert mit Erteilung des Werbeauftrags, dass er über alle zur Schaltung des Werbeauftrags erforderlichen Rechte verfügt. Er trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Werbeschaltung zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen, bei gelieferten Anzeigenvorlagen insbesondere für die verwendeten Bilder, Logos, Schriften und sonstigen Elemente. Der Werbekunde garantiert ferner, dass die Werbemittel – keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte) verletzen und/oder- nicht gegen sonstige gesetzliche (insbesondere presserechtliche, wettbewerbsrechtliche, datenschutzrechtliche und verbraucherschutzrechtliche) Bestimmungen verstoßen und nicht staatsgefährdender, rassistischer, Gewalt verherrlichender, pornografischer oder jugendgefährdender Natur sind.

4.5 Der Werbekunde stellt den Verlag auf erstes Anfordern im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können, insbesondere presserechtliche oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die unter Ziffer 4.4 abgegebenen Garantien. Bei Veröffentlichung von Gegendarstellungen bestimmen sich die zu ersetzenden Kosten nach Maßgabe des Preises für ein dem Umfang der Gegendarstellung entsprechenden Werbemittel. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Der Werbekunde ist verpflichtet, dem Verlag für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig nach Treu und Glauben sämtliche ihm zur Verfügung stehende Informationen mitzuteilen und Unterlagen vorzulegen, die für eine Prüfung der Ansprüche erforderlich sind.

4.6 Der Werbekunde überträgt dem Verlag die für die Durchführung des Werbeauftrages erforderlichen zeitlich, örtlich und inhaltlich beschränkte Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstige sui generis Schutzrechte. Darüber hinaus sind der Verlag und die iq media marketing gmbh  berechtigt, die vorgenannten Rechte zum Zwecke der Eigenwerbung (z.B. Pressemitteilungen und Präsentationen) auch vor und nach Ausführung des Werbeauftrags auszuüben.

4.7 Advertorials sind grundsätzlich mit einem eigenen Impressum zu versehen. Der Verlag behält sich die Veröffentlichung nach Vorlage eines verbindlichen Musters vor sowie das Recht, bei besonderen Publikationen Sonderpreise festzusetzen. Dem Verlag ist das Advertorial mindestens 10 Werktage vor Druckunterlagenschluss zur Prüfung und Billigung vorzulegen. Für den Fall, dass Advertorials durch den Verlag oder von ihm eingesetzte Erfüllungsgehilfen erstellt werden, verbleiben sämtliche Rechte an den erstellten Inhalten bei Verlag.

4.8 Der Werbekunde ist verpflichtet, die Werbung nach erstmaliger Schaltung zu prüfen, soweit dies mit zumutbarem Aufwand möglich ist.

4.9 Der Werbekunde hat dem Verlag jede Änderung seiner Firma, Ansprechpartner, Anschrift oder von sonstigen Kontaktinformationen (Tel., Fax, E-Mail etc.) umgehend, spätestens binnen 5 Werktagen per Brief, Fax oder per Email anzuzeigen.

4.10 Der Werbekunde ist nicht berechtigt, die Ansprüche aus dem Werbeauftrag gegenüber dem Verlag (d.h. die gebuchten Belegungseinheiten) auf Dritte entgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen.

4.11 Der Verlag ist berechtigt, die Ansprüche aus dem Werbeauftrag abzutreten.

4.12 Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbekunden an die Preisliste des Verlages zu halten.

5. Vergütung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

5.1 Die Vergütung für den jeweiligen Werbeauftrag bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Werbeauftrags gültigen Preisliste des Verlages. Der Verlag behält sich vor, die Preisliste jederzeit zu ändern. Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten auch für laufende Aufträge. Dies gilt gegenüber Nicht-Kaufleuten nicht bei Aufträgen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss abgewickelt werden sollen.

5.2 Rabatte für Mehrfachaufträge innerhalb eines Insertionszeitraumes bestimmen sich ebenfalls nach der jeweils gültigen Preisliste des Verlages.

5.3 Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbetreibende Werbeaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen.

5.4 Werbeaufträge für Werbemittel und Fremdbeilagen, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Werbekunden noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Werbemittel werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

5.5 Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbekunden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 Prozent besteht. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss innerhalb der ersten Hälfte des Insertionszeitraumes erbracht werden. Konzernrabatte bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verlag und werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen.

5.6 Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

5.7 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Werbeauftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restliche Platzierung der Werbemittel Vorauszahlung verlangen. Im Falle des Verzugs mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen gegen den Werbekunden sofort zur Zahlung fällig. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Werbekunden, Sitz des Werbekunden im Ausland oder einem Erstauftrag durch den Werbekunden ist der Verlag berechtigt, vor Beginn einer neuen Geschäftsverbindung und auch während der Laufzeit eines Abschlusses das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

6. Stornierung von Werbeaufträgen

6.1 Eine Stornierung von Werbeaufträgen oder Abrufen ist nur bis zum Anzeigenschlusstermin möglich. Die Stornierung muss schriftlich oder per Email bei dem Verlag eingehen.

6.2 Der Verlag wird sich dasjenige anrechnen lassen, was er in Folge anderweitiger Buchungen erwerben konnte oder böswillig zu erwerben unterlassen hat.

7. Haftung des Verlags

7.1 Der Verlag haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen; dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wobei der Begriff der wesentlichen Vertragspflicht abstrakt eine solche Pflicht bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf), bei Verzug und Unmöglichkeit und Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit eines einfachen Erfüllungsgehilfen, wobei die Haftung bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt ist.

7.2 Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht.

7.3 Entspricht die Veröffentlichung des Werbemittels nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Werbekunde Anspruch auf Zahlungsminderung oder ein einwandfreies Ersatzwerbemittel bzw. Ersatzplatzierung des Werbemittels, soweit es sich nicht bloß um einen technisch begründeten, unwesentlichen Mangel handelt, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des ursprünglichen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, ein Ersatzwerbemittel bzw. Ersatzplatzierung zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Werbekunden steht, oder diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Lässt der Verlag eine ihm für das Ersatzwerbemittel oder die Ersatzplatzierung des Werbemittels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist das Ersatzwerbemittel/Ersatzplatzierung erneut nicht einwandfrei, so hat der Werbekunde ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Werbeauftrags. Bei unwesentlichen Mängeln des Ersatzwerbemittels oder der Ersatzplatzierung ist die Rückgängigmachung des Werbeauftrags ausgeschlossen.

7.4 Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.

7.5 Alle in den Punkten 7.1 bis 7.4 genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

8. Datenschutz

Der Werbekunde ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Werbeauftrag im Übrigen wirksam. Das gleiche gilt, sofern diese AGB eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder fehlenden Regelung tritt das, was die Parteien bei verständiger Würdigung der ganz oder teilweisen Unwirksamkeit oder des Fehlens der Regelung vereinbart hätten, falls ihnen dieser Umstand bekannt gewesen wäre, in Kraft.

9.2 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Ist der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Werbekunden, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt und hat der Werbekunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.

9.3 Erfüllungsort ist der Ort des Verlages.

9.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for International Sale of Goods vom 11.04.1980 – CISG) ist ausgeschlossen.

9.5 Wir weisen darauf hin, dass wir uns gegen eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen entschieden haben.

Leserschaft

Die Leserschaft im Überblick

Manager:innen

197.000

der Leser:innen sind leitende Angestellte

LAE 2024
Einkommensstark

5.280 €

durchschnittliches HHNE-Einkommen pro Leser:in

AWA 2024
Meinungsstark

50%

der Leser:innen sind persönlichkeitsstarke Multiplikator:innen

AWA 2024
Voreiter:innen

40%

der Leser:innen sind Innovator:innen und early adopters

b4p 2023
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